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S1-016: Abstimmungsordnung für Initiativen

Antrag: Abstimmungsordnung für Initiativen
Antragsteller*in: Ute Walter
Status:Eingereicht
Eingereicht: 01.10.2020, 19:43

Antragstext

In Zeile 16 löschen:

§ 1 Basisdemokratische Abstimmungen[Zeilenumbruch]

In Zeile 64 löschen:

§ 6 Fristen[Zeilenumbruch]

In Zeile 67 löschen:

§ 7 Gründung von Initiativen[Zeilenumbruch]

In Zeile 94 löschen:

§ 8 Voraussetzungen für eine Diskussion über eine Initiative[Zeilenumbruch]

In Zeile 120 löschen:

§ 9 Zugelassene Initiativen[Zeilenumbruch]

Von Zeile 126 bis 128 löschen:

Anzahl der Tage, die sie später zugelassen wird. Eine Varianten-Initiative, die vor der Basisinitiative zugelassen wird, ruht bis zu dem Tag, an dem die Basisinitiative zugelassen wird.

In Zeile 151 löschen:

§ 10 Abstimmung über eine Initiative[Zeilenumbruch]

In Zeile 178 löschen:

§ 11 Prüfung der Initiative[Zeilenumbruch]

Von Zeile 184 bis 185:

Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG widerspricht, hat es das Recht,ist die Initiative nicht zur Gründung oder die Abstimmung im Plenum zu verweigernzuzulassen, ansonsten ist sie zur Gründung oder Abstimmung zuzulassen.

In Zeile 219 einfügen:

per E-Mail mitzuteilen. Die Entscheidung des Kuratoriums ist bindend. Wird das Kuratorium nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Begründung an eine*n der Intiator*innen angerufen, ist die Initiative abgelehnt. Es gilt dann die Frist des § 11 (3). Über eine Basisinitiaitive oder eine Varianteninitiative wird für diesen Fall ohne die endgültig nicht zugelassene Initiative abgestimmt.

In Zeile 223 einfügen:

wurde. Das Prüfungsteam kann auf begründeten Antrag den Vertrauenspersonen die Anmeldung einer neuen Initiative auch vor Ablauf dieser Frist gestatten.

Begründung

Zum einen sollten Ablehnung und Zulassung nicht mit einer kann-Bestimmung geregelt werden.

dann hatte sich ergeben, daß eine Varianteninitiative hängenbleiben kann, wenn die Basisini nicht zugelassen wird, das Kuratorium aber gar nicht angerufen wird. So ein Fall war eingetreten. Ich habe versucht, diesen Fall zu fassen zu bekommen.

Das Prüfteam sollte die Möglichkeit haben, neue Inis vor Ablauf von 6 Monaten zuzulassen. Wir sind so wenige, daß die gesamte Arbeit blockiert sein könnte

Änderungsanträge

  • S1-016-226 (Regine Deutsch, Eingereicht)

Kommentare

03.10.2020

Renaldo Tiebel:

"Das Prüfungsteam kann auf begründeten Antrag den Vertrauenspersonen die Anmeldung einer neuen Initiative auch vor Ablauf dieser Frist gestatten."

Den Satz verstehe ich nicht. Ein oder drei Initiator*innen stellen einen Antrag an das Prüfungsteam richtig? Sind Initiator*innen Vertrauenspersonen? Das Wort taucht ja so nicht in der bisherigen Ordnung auf. Nach was soll das Prüfteam diesen Antrag denn prüfen?
14.10.2020

Karin Czerwinski:

In dem Abschnitt "In Zeile 219 einfügen" ist in der 4. Zeile ein "i" zu viel: "Basisinitiaitive"
18.10.2020

Ute Walter:

danke
18.10.2020

Wolfgang Schaible:

Ich habe bisher noch keine Erfahrung mit den hier üblichen Formulierungen usw. und deshalb folgende Frage:

Bedeutet "In Zeile xy löschen" bei den Paragraphen 1, 6, 7, 8, 9, 10, 11 jeweils schlicht (wörtlich genommen) das Auslassen von Überschriften oder verschwinden damit die kompletten Absätze/Paragraphen?
18.10.2020

Ute Walter:

irgendetwas hat beim upload nicht gestimmt. Diese Löschungen der Zeilenumbrüche kamen ohne das Zutun von irgendjemand da rein. das wird noch redaktionell korrigiert werden müssen. Die Löschung der Absätze is damit nicht gemeint.
18.10.2020

Wolfgang Schaible:

ales klar, danke :-)
23.10.2020

Jochen Walter:

Warum müssen zur Löschung von Zeilenumbrüchen Anträge gestellt werden? Es verändert doch weder rechtlich noch sinnhaft den Inhalt.
23.10.2020

Ute Walter:

Das ist ein uploadfehler, hatte ich doch schon geschrieben, läßt sich leider nicht verbessern
23.10.2020

Jochen Walter:

"Das Prüfungsteam kann auf begründeten Antrag den Vertrauenspersonen die Anmeldung einer neuen Initiative auch vor Ablauf dieser Frist gestatten." - auch für mich missverständlich.

Stellen Vertrauenspersonen den Antrag an das Prüfungsteam, dass die 'Sperrfrist' für eine Initiator*in verkürzt werden kann? Also im Sinne von

"Das Prüfungsteam kann, auf begründeten Antrag von Vertrauenspersonen, die Anmeldung einer neuen Initiative auch vor Ablauf dieser Frist gestatten."?
23.10.2020

Ute Walter:

Ja, so hatte ich das gedacht. Wir sind so wenige derzeit, daß die Möglichkeit vllt. offenbleiben sollte. Wenn die abgelehnte Initiative nicht so total gegen alles verstößt und nicht nur aus Böswilligkeit gestellt ist, könnte eine 2. Chance eingeräumt werden.
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