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S7-298: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel
Status:Eingereicht
Eingereicht: 30.09.2020, 09:56

Antragstext

Von Zeile 298 bis 299:

Bundesparteitag offenlegen.

(10) Der Bundesvorstand kann durch ein Mitglied ergänzt werden, dass zufällig aus Bewerber*innen ausgelost worden ist, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes. Die Amtszeit für dieses Mitglied beträgt zwei Monate.

Die Organisation des Losverfahrens muss transparent erfolgen und wird vom gewählten Bundesvorstand ausgeführt.

(10(11)Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten

Begründung

Das Losverfahren zusammen mit einer kleinen Amtszeit ermöglicht es neue potentielle Kandidaten zu finden und auf das Amt neugierig zu machen, ohne dass die Ausgelosten lang daran gebunden sind.

Mit diesem Antrag gibt es dem Vorstand/ der Partei die Möglichkeit, das Losverfahren praktisch anzuwenden und neue Wege zu versuchen.

Ein ähnliches Konstrukt hat die SPD auch schon, mit einem gelosten Mitgliederbeirat:

https://www.vorwaerts.de/artikel/mehr-einfluss-basis-neue-spd-mitgliederbeirat-leisten

Änderungsanträge

  • S7-298-300 (Renaldo Tiebel, Eingereicht)
  • S7-298-300-2 (Renaldo Tiebel, Eingereicht)

Kommentare

02.10.2020

Harry Jääskeläinen:

Typo dass -> das (erste Zeile)

Zwei Monate ist zu kurz, da ist man ja nur am losen :-)
02.10.2020

Renaldo Tiebel:

Der Zeitraum von 2 Monaten ist so kurz gewählt, damit die Schwelle ("so lang möchte ich mich nicht verpflichten") niedrig ist. Ich denke zum Reinschnuppern und was Lernen reicht es.

Wenn wir es ein paar mal gemacht haben, kann man ja Anzahl der zu losenden Plätze und Dauer ggf. das nächste Mal anpassen.
03.10.2020

Sebastian Peter Wiedemeier:

Der Zeitraum von 2 Monaten ist zu kurz gewählt, insbesondere unter dem Punkt "selbes Informationsrecht". Der Bundesvorstand hat prinzipiell zu allen Daten, auch den besonders zu schützenden Daten nach DSGVO, Zugang. Das ist nichts, in was man mal eben reinschnuppern kann - ich gebe einem Praktikanten doch auch keinen Zugriff auf meine Kundendaten oder Finanzen.

Hinzu kommt, dass jemand mit so kurzer Amtszeit eher eine Belastung als Entlastung darstellt. Kaum hat man jemanden in den Arbeitsprozess integriert und angelernt, ist er schon wieder weg.

Es ist auch nicht vergleichbar mit dem SPD Konstrukt, da ein Beirat etwas anderes als ein Vorstand ist. Ein Beirat berät in bestimmten Fragen, ein Vorstand entscheidet. Zudem übernimmt die Hauptaufgabe des Mitgliederbeirats der SPD bei uns das Plenum, nämlich die Arbeit am Programm.
03.10.2020

Renaldo Tiebel:

Du darfst gern einen Änderungsantrag zur Dauer stellen. Wenn die Dauer höher ist, werde ich sicher nicht dagegen sein.

Die kooptierten Mitglieder der Landesverbände haben (theoretisch) genau den gleichen Stand und arbeiten sich auch nicht als Mitglied im BuVo kaputt. Mehr als Reinschnuppern ist das auch nicht. Daher ja der sinnesgleiche Text.

Ob es Belastung oder Entlastung ist kann man wohl kaum vorher beurteilen, bevor es mal probiert wird.

Ich sehe nur Mutmaßungen, die man gegen jedes kurzzeitige Engagement setzen kann. Eben jene die auch verhindern, dass sich hier viele Menschen aktiv einbringen, weil eben die Anforderungen künstlich hoch gesetzt werden, was Vorwissen und Zeitdauer angeht.
03.10.2020

Ute Walter:

Hallo Renaldo,
meinst Du "ein Mitglied" wie 1 Mitglied, also nur jeweils eine Person aus allen Mitgliedern? Warum, wenn doch jeder Landesverband vertreten ist und alle Mitgieder einem LV angehören?
Warum "kann" - wer entscheidet, ob?
Wer soll den Bewerbungsprozeß steuern und wie sollen die Bewerbungen erfaßt werden? Soll es Bewerbungskriterien geben?
Eine Quotierung entfällt beim Losen, es sei denn es würde wechselnd immer nur aus einem Quotentopf gelost werden, wie willst du den Quotenanspruch von DIB hier lösen?
Wenn das geloste Mitglied ablehnt, was dann? Neu losen (Vakanz droht)? Nachrücker (nicht mehr zufälig)
03.10.2020

Renaldo Tiebel:

Okay, das habe ich etwas ungeschickt geschrieben. Gemeint ist eine Person aus Mitgliedern, die sich beworben haben.

Der Bundesvorstand organisiert das Verfahren und ob er es ansetzen will. Daher das kann. Wie er es macht, bleibt ihm überlassen, nur mit der Bedingung, dass es transparent ablaufen soll. Auch die Überlegung hinsichtlich der Quotierung kann da einfließen.

Das geloste Mitglied ist auch nicht gewählt, also kann da ja nicht die Wahlordnung herangezogen werden. Ähnlich wie bei den kooptierten LaVos, handelt es sich um einen separaten Posten, daher sehe ich nicht die Notwendigkeit des Quotenanspruchs. Eher einen Wunsch, dem der BuVo ja durch eine Verfahrensregelung entsprechen kann.

Wieso sollte ein Mitglied ablehnen, wenn es sich doch beworben hat? Wenn es das tun sollte oder das Mitglied vom Posten zurücktritt, kann der BuVo ein neues Losverfahren starten.
04.10.2020

Maik Stöckinger:

Brauchen wir dann nicht noch sowas wie eine Los-Ordnung? Weil das mit den Quoten würde ich dann schon auch gern irgendwie eingebaut sehen wollen.

Ich finde die Idee an sich gut. Aber ich finde den Antrag so noch nicht ausreichend ausgearbeitet. Allerdings frage ich mich gleichzeitig, wie sehr man alles formalisieren muss. Wir haben ne Wahlordnung, Abstimmungsordnung, dann kommt ne Agora-Ordnung und hier denke ich an eine Los-Ordnung. Uff.
04.10.2020

Renaldo Tiebel:

Die erwähnten Ordnungen sind ja notwendig. Die Menge an Regeln die da drin steckt, kann man schwerlich undefiniert lassen, auch weil alle Beweger*innen/Mitglieder davon abhängig sind.

Beim Losverfahren würde ich erstmal darauf verzichten, weil es für die praktische Durchführung viele Lösungen gibt und die Entscheidungshoheit letzlich beim gewählten BuVo liegt. Der soll es ja auch ein wenig austesten können (alternativ gibt er das Thema den Makaken oder in die allgemeine Diskussion), auch die diesbezüglichen Regelungen.

Die Quotierung im Initiativenprüfteam beispielsweise erfolgt auch ohne das es irgendwo festgeschrieben steht.

Der Antrag soll nur grundlegend diese Möglichkeit schaffen.
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