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  1. Bundesparteitag
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A9: Bestätigung Auflösung Landesverband Berlin und Verteilung Restguthaben des LV´s

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:7. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 9 Bestätigung der Auflösung von Landesverbänden (bei Bedarf)
Antragsteller*in:Stefan Woßler
Status:Eingereicht
Eingereicht:02.10.2020, 22:44

Antragstext

    Antrag Stefan Woßler, Reglinde Behrends, Uwe Korous, Leon Ewers

      Sachverhalt

        Der Landesverband Berlin von der Partei Demokratie in Bewegung hat sich mit
        Mehrheitsbeschluss auf dem Landesparteitag am 23.08.2020 zum 06.09.2020
        aufgelöst.

          Über das Restvermögen des LV´s ist mehrheitlich beschlossen worden, selbiges
          auf die bis zum 23.08.2020 eingetragenen Mitglieder des LV´s zu verteilen.

            Hiermit beantragen wir:

              1.

                dass der Bundesvorstand bzw. der Bundesverband die Beschlüsse des
                Landesparteitages vom 23.08.2020 anerkennt.

                  2.

                    aufgrund des Beschlusses des Landesparteitages vom 23.08.2020 denjenigen, die
                    bis zu diesem Stichtag Mitglied von Demokratie in Bewegung waren und bis zum
                    06.09.2020 ihre Ansprüche auf Auszahlung angemeldet haben, diesen Gesamtbetrag
                    an einen Antragsteller*in auszahlt, welche*r wiederum alle einzelnen
                    Anspruchsberechtigten befriedigt.

                    Begründung

                      Begründung

                        Weder Bundes - noch Landessatzungen haben eine entsprechende Regelung für den Fall der Verwendung von Restvermögen bei Auflösung eines Landesverbandes getroffen. Auch das Parteiengesetz gibt keinerlei Grundlagen dafür her.

                          Ein Landesverband ist autark in seinen Entscheidungen und Verwendung seiner Finanzen. Das Gremium eines Landesparteitages ist die höchste Instanz für die Belange eines Landesverbandes und dessen Beschlüsse sind somit bindend.

                            Wenn die Teilnehmer des Landesparteitages und Mitglieder des LV´s mehrheitlich beschließen, dass das Restguthaben auf alle Mitglieder des LV´s verteilt wird und der einzelne Anteil nach Anmeldung bis zu einem Stichtag an Selbige ausgezahlt werden soll, ist dieser Beschluss bindend und vom Bundesverband/Bundesvorstand anzuerkennen. (unserer Auffassung nach sogar rechtlich bindend.

                              Die Antragsteller

                                i.A. Stefan Woßler

                                Unterstützer*innen

                                keine

                                Änderungsanträge

                                keine

                                Kommentare

                                02.10.2020

                                Ute Walter:

                                Nein, rechtlich ist die Verteilung von LV Mitteln an Mitglieder nicht zulässig. Ein LV ist kein eigenständiger Verein und selbst dann könnte Geld an die Mitglieder bei Auflösung nur ausgeschüttet werden, wenn der ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder dient. Und das ist ausgeschlossen bei gemeinnützigen Vereinen und auch Parteien ( es betrifft vllt. noch Familienstiftungen).

                                Das Geld hat an den Bund zu fließen, der es übrigens auch zur Verfügung gestellt hat.

                                (Mir ist es ein Rätsel, wie dieser Beschluß überhaupt zustandekommen konnte.)
                                22.10.2020

                                Andreas Bergen:

                                Der ehemalige Landesvorstand Berlin hat auf Anraten des BuVo den getroffenen Beschluss nicht umgesetzt und keine Gelder an Mitglieder ausgeschüttet. Das Konto des LV Berlin ist inzwischen aufgelöst und sämtliche Gelder auf das Bundeskonto von DiB überwiesen. S. h. auch folgendes BuVo-Protokoll:
                                https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/buvo-call-protokoll-vom-26-08-2020/35184
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