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S11-100: Wahlordnung

Antrag: Wahlordnung
Antragsteller*in: Sabine Sedlaczek für das Papiertiger*innen-Team
Status:Eingereicht
Eingereicht: 02.10.2020, 11:06

Antragstext

Von Zeile 100 bis 102:

(5) Sollten sich vor der Wahl einer Position nicht mehr genug Kandidat*innen finden, um eine Quote durchsetzen zu können, dann beantragt der*die Wahlleiter*in vor der Wahl, dass die jeweilige Quote von da an für die Wahl dieser und der weiteren Positionen

In Zeile 107:

unter Ausschlussin Abwesenheit

In Zeile 196:

bestimmte Ämter auch ein höheres QuorumVerhältnis

Begründung

Nur ein paar Klarstellungen noch nicht perfekter Formulierungen.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

06.10.2020

Harry Jääskeläinen:

Ich finde das unklar. Kann d Wahlleiti das beantragen oder muss x das tun? Ist die Wahl ungültig, wenn das nicht beantragt wurde?
16.10.2020

Sabine Sedlaczek:

Was genau findest du unklar (im Vergleich zu wie es vorher war)?
An der eigentlichen Regelung ändert die Formulierung nichts: Die Wahlleiter*in muss die Aussetzung der Quote beantragen, wenn vor der Wahl nicht genug Personen kandidieren, sodass die Quote erfüllt werden können.
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