• Start
  • Hilfe
  • Login
Start
  1. Bundesparteitag
  2. S11
  3. S11-103

S11-103: Wahlordnung

Antrag: Wahlordnung
Antragsteller*in: Maik Stöckinger, Sabine Sedlaczek
Status:Eingereicht
Eingereicht: 02.10.2020, 10:38

Antragstext

Von Zeile 103 bis 104 löschen:

Die der jeweiligen Gruppe angehörenden anwesenden, nicht in einem vorangehenden Wahlgang abgelehnten wahlberechtigten Mitglieder können dem mit einfacher

In Zeile 191 einfügen:

geheimen Wahl verletzen.

(3) Als gültige Stimmen gelten Enthaltung sowie Ja- und Nein-Stimmen, sofern der entsprechende Stimmzettel nicht gemäß (2) für ungültig erklärt wurde.

Von Zeile 193 bis 195:

(1) Grundsätzlich sind in einem Wahlgang diejenigen gewählt, bei denen die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer ist als die Zahl der gültigen Nein-Stimmen (relative Mehrheit). den beiden ersten Wahlggängen diejenigen gewählt, die von den für sie abgegebenen gültigen Stimmen mindestens die Hälfte als Ja-Stimmen und nicht mehr als ein Drittel als Nein-Stimmen erhalten.

(2) Ab dem dritten Wahlgang sind diejenigen gewählt, die mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen (relative Mehrheit) erhalten und von den für sie abgegebenen gültigen Stimmen nicht mehr als ein Drittel als Nein-Stimmen erhalten.

(3)

Von Zeile 209 bis 210:

(1) Bleiben nach dem ersten Wahlgang Parteiämter oder Mandate unbesetzt, kann durch Versammlungsbeschluss entweder

o die Wahl vertagt oder

o ein weiterer Wahlgang (nach den §§ 5 bis 12) aufgerufen werden.

(1)
(2)
Bleiben auch nach einem zweiten Wahlgang Parteiämter oder Mandate unbesetzt, kann durch

In Zeile 233 löschen:

(4) Bei zweiten und allen weiteren Wahlgängen, sowie Stichwahlen finden die

Begründung

Im Moment könnte es passieren, dass eine Person gewählt wird, obwohl gegen ihre Wahl ein hoher Widerstand innerhalb der Partei herrscht, sofern diese nur eine Ja-Stimme mehr als Nein-Stimmen hat.

In der Agora verwenden wir mittlerweile das systemische Konsensieren, dies lässt sich auf Wahlen jedoch nicht ohne Weiteres übertragen. Dieser Antrag versucht dennoch, dass Personen nur gewählt sind, wenn ein höherer Konsens für und kein großer Widerstand gegen ihre Wahl herrscht.

Konkret soll nur noch gewählt werden können, wer maximal von einem Drittel der Abstimmenden eine Nein-Stimme erhält und mindestens von der Hälfte der Abstimmenden eine Ja-Stimme. Hierdurch könnte es dazu kommen, dass mehrere Wahlgänge erforderlich werden, weswegen einige diesbezügliche Regelungen entsprechend angepasst werden sollen. Im dritten Wahlgang reicht dann auch eine geringere Mehrheit.

Wir greifen hiermit einee Idee auf, die schon im letzten Jahr hier auf dem Marktplatz diskutiert wurde.

Änderungsanträge

  • S11-103-196 (Maik Stöckinger, Eingereicht)

Kommentare

  Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können.
  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version herunterladen
  • Zurück zum Antrag
  • tweet
  • teilen
Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.0.0rc5