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S11-101: Wahlordnung

Antrag: Wahlordnung
Antragsteller*in: Paula Gottmann, Maik Stöckinger, Sabine Sedlaczek
Status:Eingereicht
Eingereicht: 01.10.2020, 21:36

Antragstext

Von Zeile 101 bis 104:

finden, um eine Quote durchsetzen zu können, dann beantragtteilt der*die Wahlleiter*in dies vor der Wahl mit. Daraufhin kann jede stimmberechtigte Person beantragen, dass die jeweilige Quote von da an ausgesetzt wird. Die der jeweiligen Gruppe angehörenden anwesenden, nicht in einem vorangehenden Wahlgang abgelehnten wahlberechtigten Mitglieder können dem mit einfacher

Von Zeile 108 bis 112:

abstimmungsberechtigte Person anwesend ist, entscheidet kann die gesamte Versammlung über den Antrag auf Aussetzung der jeweiligen Quotejeweilige Quote nicht ausgesetzt werden. Entsprechendes gilt für die Durchsetzung von § 3 Absatz 4 der Schiedsgerichtsordnung. Abstimmungsberechtigt sind in diesem Fall alle wahlberechtigten Mitglieder. Abweichend hiervon ist für die Wahl einer Position im Bundesvorstand die Aussetzung der Quoten ausgeschlossen.

(6) Wird gegen dender Antrag der*s Wahlleiter*in entschiedenauf Aussetzung der Quote abgelehnt oder ist eine Aussetzung nicht möglich, weil keine abstimmungsberechtigte Person der jeweiligen Gruppe anwesend ist oder weil eine Position im Bundesvorstand gewählt wird,, so sollen die

In Zeile 233 löschen:

(4) Bei zweiten und allen weiteren Wahlgängen, sowie Stichwahlen finden die

Begründung

Ziel dieses Antrages ist es, dass unsere Quoten nicht mehr so einfach ausgesetzt werden können. Insbesondere soll dies nicht mehr möglich sein, wenn keine Person anwesend ist, die unter der jeweiligen Quote kandidieren könnte.
Wenn keine Person anwesend ist, die unter den Quoten kandidieren könnte, ist es nicht an den Anwesenden zu bestimmen, dass die Quotierung ausgesetzt wird. Dann ist ein Vorstand zu wählen, der zum Ziel hat, diesen Umstand möglichst bald zu ändern.
Der bisherige Automatismus in Bezug auf die Aussetzung (sei es direkt oder indirekt durch Beantragung durch die Wahlleitung) wertet die Wichtigkeit der Quoten in einem Maß ab, das nicht zu DiB passt. Daher soll für eine Aussetzung einer Quote ein bewusster Antrag einer der stimmberechtigten Personen erforderlich sein.
Da der Bundesvorstand das Aushängeschild einer Partei ist (bzw. zumindest als solches wahrgenommen wird), ist es wichtig, dass besonders hier die Quotierungen erfüllt werden. Wenn es uns als Partei mit Quoten nicht einmal gelingt, diese im Bundesvorstand zu erfüllen, haben wir andere Probleme als die Quoten an sich und sollten uns mit diesen Problemen beschäftigen.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

02.10.2020

Uwe Daube:

"Abweichend hiervon ist für die Wahl einer Position im Bundesvorstand die Aussetzung der Quoten ausgeschlossen."

Ich erkenne die verfolgten Absichten an und finde Sie gut, aber die Sache birgt ein grosses Risiko.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen besteht eine erhöhte Gefahr für einen handlungsunfähigen Vorstand, wenn eine Personen von Ihrem Amt zurücktritt. Das ergibt sich dadurch, dass durch die nicht Aufhebung der Quotenregelung bei Bundesvorstandswahlen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit nur eine Vorstand mit drei Personen erwählt wird. Dies entspricht der Mindestanforderung gem §11 Parteiengesetz.

Dadurch kann es dazu kommen, das die Vorstandmitglieder einer chronischen Arbeitsüberlastung ausgesetzt werden, mit der Folge eines Rücktritts vom Amt oder das keiner mehr den Job machen will.

Es kann auch dazu führen, dass wir über einen längeren Zeitraum politisch gelähmt sind, weil mehre BPT's erforderlich werden, um einen gesetzeskonformen Vorstand gem. §11 Parteiengesetz zu erwählen.

Wie bereits gesagt, finde ich die Absichten gut und es Wert, diese zu verfolgen, aber vor dem Hintergrund unser aktuellen Mitgliederzahlen und der Anzahl aktiver Personen, die bereit sind freiwillig ein Amt zu übernehmen, bewerte ich das Risiko zum jetzigem Zeitpunkt als zu hoch und damit als nicht akzeptabel.

Nochmal klar: Es gibt hier kein richtig oder falsch, sondern nur ein machen wir oder machen wir nicht! Dies allerdings als bewusste Entscheidung mit allen Konsequenzen!
02.10.2020

Sebastian Peter Wiedemeier:

Die Wahrscheinlichkeit, dass nur 3 gewählt werden, halte ich für sehr gering - und ehrlicherweise, wenn sich nur 1 Frau zur Wahl stellt (und das müsste der Fall sein, damit es ein 3er Vorstand wird), haben wir größere Probleme und sollten uns fragen, ob wir noch auf dem richtigen Weg sind.
02.10.2020

Robert Wohlrab:

Immer dann, wenn eine Hintertür gegeben ist, wird diese auch irgendwann genützt. Eine Aufweichung der Quotenregelung zu Vorstandswahlen Bund sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein.
02.10.2020

Harry Jääskeläinen:

Jegliche Quoten müssen ausgesetzt werden, wenn die Partei an Handlungsfährigkeit verliert oder die Teilnahme an einer Wahl gefährdet ist.

Der Antrag gefährdet unnötigerweise den Zweck von DiB. DiB darf nicht zum Selbstzweck einer Quotenregelung werden, die unsere Grundsätzlichen Ziele gefährdet.
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