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S7-445-2: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Sabine Onayli, Jochen Walter
Status:Eingereicht
Eingereicht: 02.10.2020, 22:41

Antragstext

In Zeile 445 einfügen:

Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.

(5) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung von Landesverbänden kann nur abgestimmt werden, wenn er per Urabstimmung der Mitglieder im betreffenden Landesverband bzw. den betreffenden Landesverbänden bestätigt worden ist und mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Er kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Diese Satzungsbestimmung tritt zum 1.1.2021 in Kraft.

Begründung

In §12 (1) und (2) ist die Auflösung und Verschmelzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Bundespartei definiert. Entsprechend der Präambel der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstehen wir uns als "bundesweit einheitlich organisierte Partei". Daher darf es nach unserer Auffassung keine Unterschiede der Regelungen zur Auflösung und Verschmelzung der Bundespartei und Landesverbänden geben.

Wir sind davon überzeugt, dass die Auflösung von Landesverbänden ein extrem schädliches Bild nach außen abgibt und dem Ansehen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bundesweit schadet. Eine Auflösung eines Landesverbandes sollte nur passieren, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Landesverband zu erhalten. Deshalb sollten die Hürden relativ hoch und vor allem einheitlich gesetzt sein.

Der Gültigkeitstermin wurde gesetzt, um dem Tech-Team noch Zeit zu geben eine Lösung für die Urabstimmung zu schaffen.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

02.10.2020

Harry Jääskeläinen:

Wollten wir nicht mal transparent sein? Wäre es nicht ehrlicher, einen nicht mehr aktiven Landesverband einfach aufzulösen?

Das führt zu Zombie-LVs ohne Vorstand und mit unklarem Status.

https://de.wikipedia.org/wiki/Potemkinsches_Dorf
04.10.2020

Sabine Sedlaczek:

Wozu die Regelung, dass der Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen sein muss?

Ich finde es wichtig, dass ein Auflösungs-Beschluss möglichst bald durch einen BPT bestätigt wird, da der Landesverband ansonsten in der "Schwebe" hängt, was durchaus eine Belastung darstellen kann. Eine 4-Woche Regelung stellt eine zusätzliche Hürde dar, zumal die Einladungsfrist zu einem BPT ja auch nur 4 Wochen beträgt. Daher wüsste ich gerne, welchen Vorteil ihr euch von dieser Regelung versprecht, weil mir gerade keiner einfällt :-)
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