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S7-445: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Jochen Walter, Sabine Onyali
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 02.10.2020, 21:06

Antragstext

In Zeile 445 einfügen:

Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.

(5) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung von Landesverbänden kann nur abgestimmt werden, wenn er per Urabstimmung der Mitglieder im betreffenden Landesverband bestätigt worden ist und mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Er kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

Begründung

In §12 (1) und (2) ist die Auflösung und Verschmelzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Bundespartei definiert. Entsprechend der Präambel der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstehen wir uns als "bundesweit einheitlich organisierte Partei". Daher darf es nach unserer Auffassung keine Unterschiede der Regelungen zur Auflösung und Verschmelzung der Bundespartei und Landesverbänden geben. Wir sind davon überzeugt, dass die Auflösung von Landesverbänden ein extrem schädliches Bild nach außen abgibt und dem Ansehen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bundeswet schadet. Eine Auflösung eines Landesverbandes sollte nur passieren, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Landesverband zu erhalten. Deshalb sollten die Hürden relativ hoch und vor allem einheitlich gesetzt sein.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

02.10.2020

Jochen Walter:

Es kommt ein neuer Änderungsantrag mit einer ergänzenden Frist.
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