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Veranstaltung:7. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 10 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:06.09.2020, 17:09

Antragstext

    Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
    Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
    ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.

      Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
      unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
      Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
      Nachhaltigkeit.

        Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,

          1. dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
          erfolgt und allen Personen gleichermaßen​ offen steht - unabhängig von
          Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
          Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. -​ die sich ebenfalls zu den zentralen
          Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.

            2. zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
            irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache demokratisch
            legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen territorialen Vertretungsebene
            eine Abstimmung unter den jeweiligen Mitgliedern und Beweger*innen von
            DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.

              3. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
              sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen als
              Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter den
              Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.

                4. die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird, dass
                Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle gewählten
                Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den Landesparlamenten
                und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit Folgendes akzeptieren
                (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate anzuwenden sind, die in Teilzeit
                ausgeübt werden):

                  a. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den Mittelpunkt
                  der eigenen Tätigkeit zu stellen.

                    b. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe offenzulegen.

                      c. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates keinerlei
                      entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die vor Antritt des Amtes
                      oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist von drei Monaten zu beenden bzw.
                      für die Zeit der Amts- oder Mandatsausübung ruhen zu lassen.

                        d. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während ihrer
                        Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret

                          i. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit Lobbyist*innen (d.h.
                          Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
                          direkt, z.B. als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder
                          indirekt, z.B. über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von politischen
                          Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit Nennung der Personen,
                          Organisation, des Themas und Datums.

                            ii. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter Angaben des
                            Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt
                            und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden ist.

                              e. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe als
                              Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen, Verbänden oder
                              anderen Organisationsformen der Interessenvertretung zu übernehmen, die zu einem
                              erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.

                                f. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen bzw.
                                diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten. Geldwerte Leistungen
                                müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls über die Partei abgewickelt werden.

                                  g. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei Legislaturperioden
                                  (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen Funktionen), die in Ausnahmefällen
                                  bis zu einer Höchstdauer von drei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12
                                  Jahren (bei internen Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von
                                  der betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist zugelassen,
                                  wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen Untergliederung (z.B.
                                  Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung zustimmen.

                                    h. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen, an denen
                                    das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein finanzielles Interesse
                                    haben könnten, auszuschließen.

                                      5. Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
                                      bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung entsandt
                                      werden, Folgendes akzeptieren:

                                        a. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung dafür zu
                                        sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von Sonderrechten vermieden wird,
                                        außer sie sind für die Ausübung des Amtes notwendig.

                                          b. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen, Reise- und
                                          Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und möglichst umweltschonend zu
                                          reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung
                                          benötigt, so darf diese nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige
                                          Bedienstete gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und
                                          gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den dortigen
                                          Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.

                                            c. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung ihrer
                                            Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung und um
                                            Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie zuständig sind,
                                            indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern und den ihnen unterstellten
                                            Bediensteten für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich
                                            Anerkennung zollen. Sie verpflichten sich, die Leistungen der ihnen
                                            unterstellten Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede
                                            Form der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu verfolgen.
                                            Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas, die Verbesserung der
                                            Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes Verhalten.

                                              d. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen Verwaltung, die
                                              im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den Auftrag der Einrichtung, für
                                              die sie verantwortlich sind, an den vorgesehenen Plänen und Programmen
                                              auszurichten und zu seiner Erfüllung ethische und demokratische Werte zu
                                              verbreiten, wobei sie allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption
                                              konsequent nachgehen.

                                                e. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein Verwaltungsklima
                                                und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der
                                                offenen Tür für die Bürger*innen zu schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei
                                                autoritären und undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.

                                                  Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
                                                  einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
                                                  beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.

                                                    Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex als parteischädigendes
                                                    Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
                                                    werden.

                                                    Änderungsanträge

                                                    keine

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