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A1-012: Einbringung der Abwägungsordnung der Agora

Antrag: Einbringung der Abwägungsordnung der Agora
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
Status:Eingereicht
Eingereicht: 16.10.2020, 14:52

Antragstext

Von Zeile 12 bis 13:

§8 Prüfung derPrüfkriterien für Lösungsvorschläge 5

§9 Abwägung über die Lösungsvorschläge 5

Von Zeile 20 bis 22:

  1. Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist die Einbindung von Beweger*innen und Mitgliedern in parteistrategische Entscheidungen. Die Agora basiert auf den Grundzügen des Systemischen Konsensierens und stellt ein Werkzeug zur Entscheidungsfindung in Parteistrategiefragen dar.

In Zeile 33:

  1. Der Bundesvorstand ist für die Umsetzung der Ergebnissegültigen Abwägungsentscheidungen verantwortlich.

Von Zeile 40 bis 41:

  1. Es braucht drei Initiator*innen, um über die Agora eine Fragestellung einzubringen.

  1. Eine Fragestellung kann von drei Personen gemeinsam eingereicht werden. Diese Personen sind die sogenannten Initiator*innen für die Fragestellung.

Nach Zeile 47 einfügen:

  1. [Zeilenumbruch]

Von Zeile 96 bis 97:

  1. Die Anzahl der aktiven Benutzer*innen wird gemäß der Abstimmungsordnung für Initiativen ermittelt.

  1. Eine abwägungsberechtigte Person gilt als aktiv, wenn sie in den zurückliegenden sechs Monaten im Plenum eine Aktivität ausgeführt hat. Als Aktivität gilt jede Handlung, die eine sichtbare Spur im Plenum hinterlässt, jedoch nicht bloßes Einloggen oder Lesen.

Von Zeile 99 bis 101:

  1. Wenn alle drei Initiator*innen Mitglieder des Vorstands sind, geht die Fragestellung ohne Prüfung und ohne notwendiges Unterstützer*innen-Quorum direkt in die Diskussionsphase.

  • Wenn alle drei Initiator*innen Mitglieder des Bundesvorstands sind, geht die Fragestellung ohne Prüfung und ohne notwendiges Unterstützer*innen-Quorum direkt in die Diskussionsphase.

Von Zeile 103 bis 105:

  1. Die Diskussionsphase beginnt sofort nach Erreichen des Quorums.

  1. Sobald die Voraussetzungen unter §5 oder §6 erfüllt wurden, gilt eine Fragestellung als zur Diskussion zugelassen.

  1. Mit der Zulassung zur Diskussion beginnt die Diskussionsphase. In den ersten zwei Wochen der Diskussionsphase können Lösungsvorschlage zur Diskussion eingebracht werden. Die Diskussionsphase dauert so lange an, bis alle Lösungsvorschläge durch das Prüfteam abgelehnt oder angenommengeprüft wurden, mindestens aber drei

Von Zeile 107 bis 115:

  1. Lösungsvorschläge können nur bis zum Ende der zweiten Woche eingebracht werden.

    1. Neue Lösungsvorschläge sind sofort sichtbar und werden im weiteren Verlaufinnerhalb der Diskussionsphase vom Agora-Prüfteam gemäß den Kriterienauf Basis von §8 geprüft und gegebenenfalls nachträglich abgelehnt.

    1. Kommt das Prüfteam zu dem Schluss, dass dem Lösungsvorschlag Einwände entgegenstehen, die durch Änderung des Lösungsvorschlags behoben werden könnten, teilt es diese Einwände dem*der Autor*in mit und nimmt eine Umformulierung des Lösungsvorschlags vor, sofern der*die Autor*in dem zustimmt.

  1. Das Prüfteam kann in Absprache mit dem*der Initiator*in eine Umformulierung des Lösungsvorschlags vornehmen.

  1. Alle Benutzer*innen können eigene Lösungsvorschläge einbringen und bereits vorhandene Vorschläge mitdiskutieren.

In Zeile 117:

§8 Prüfung derPrüfkriterien für

Von Zeile 149 bis 153:

§9 Abwägung über die Lösungsvorschläge

  1. Die Abwägungsphase dauert zwei Wochen.

  1. Nach Ende der Diskussionsphase beginnt eine zweiwöchige Abwägungsphase. Während der gesamten Phase ist die Teilnahme an der Abwägung möglich.

  1. Mitglieder können in dieser Phase die einzelnen Lösungsvorschläge mit einen Widerstandswert von 0 bis 10 gewichten. Die 0 entspricht dabei keinem Widerstand zur Lösung. Die 10 bedeutet maximalen Widerstand.

    1. Die Abwägenden gewichten die einzelnen Lösungsvorschläge mit einem Widerstandswert als ganze Zahl von 0 bis 10. Die 0 entspricht dabei keinem Widerstand zu Lösung, während die 10 maximaler Widerstand bedeutet.

Von Zeile 155 bis 156:

  1. Das Abwägungsergebnis zu einer Fragestellung kanngilt nur Gültigkeit erlangendann als gültig, wenn mindestens 10% der Parteimitglieder abgewägtabgewogen haben.

Von Zeile 162 bis 163:

  1. oder gegen Gesetze verstößt. Ist dieNach Ablauf dieser Frist verstrichen, gilt das ErgebnisAbwägungsergebnis als offiziell angenommen.

In Zeile 179:

  1. Es gelten die Bestimmungen aus der Abstimmungsordnung für Initiativen.

Die Agora ist ein Teil des Plenums, daher gelten die Bestimmungen der Abstimmungsordnung für Initiativen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG.

Von Zeile 181 bis 182:

  1. Algorithmen des Plenums werden auf der Homepage vom DEMOKRATIE IN BEWEGUNG veröffentlicht.

Algorithmen des Plenums werden auf der Homepage vom DEMOKRATIE IN BEWEGUNG veröffentlicht.

Von Zeile 184 bis 185:

  1. Beginn und Ende von Fristen in dieser Abwägungsordnung bestimmen sich gemäß §187 bzw. §188 BGB.

Beginn und Ende von Fristen in dieser Abwägungsordnung bestimmen sich gemäß §187 bzw. §188 BGB.

Nach Zeile 193 einfügen:

  1. Eine Frist für die Entwicklung stimmt der Bundesvorstand mit dem verantwortlichen Technik-Team ab.

Begründung

Nach Anmerkungen des Teams der Papiertiger*innen eingeflossene Änderungen von Formulierungen und Präzisierungen.

Unterstützer*innen

keine

Änderungsanträge

  • A1-012-035 (Uwe Daube, Eingereicht)

Kommentare

18.10.2020

Karin Czerwinski:

Zeile 181-182:

"...auf der Homepage "von" nicht "vom" DiB"
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