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S1-016-2: Abstimmungsordnung für Initiativen

Antrag: Abstimmungsordnung für Initiativen
Antragsteller*in: Jochen Walter
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 02.10.2020, 23:52

Antragstext

In Zeile 16 löschen:

§ 1 Basisdemokratische Abstimmungen[Zeilenumbruch]

Von Zeile 27 bis 28:

Plenum statt.

(4) Ein*e Beweger*in oder ein Mitglied, welches sich nicht im Plenum beteiligen kann, kann eine*n Pat*in kontaktieren, die den Text ins Plenum formgerecht einbringt. Die Pat*in muss im Text angeben, dass diese Initiative stellvertretend für die Beweger*in bzw. das Mitglied, unter Namensnennung, eingebracht wurde. Der Pat*in muss die Verifikation der Beweger*in bzw. des Mitgliedes bekannt sein und sie muss die Kontaktdaten dieser Person kennen.

(4)(5) Die Bereitstellung des Plenums sowie die Durchführung von Abstimmungen

In Zeile 30:

(5)(6)

In Zeile 64 löschen:

§ 6 Fristen[Zeilenumbruch]

In Zeile 67 löschen:

§ 7 Gründung von Initiativen[Zeilenumbruch]

In Zeile 94 löschen:

§ 8 Voraussetzungen für eine Diskussion über eine Initiative[Zeilenumbruch]

In Zeile 120 löschen:

§ 9 Zugelassene Initiativen[Zeilenumbruch]

In Zeile 151 löschen:

§ 10 Abstimmung über eine Initiative[Zeilenumbruch]

In Zeile 178 löschen:

§ 11 Prüfung der Initiative[Zeilenumbruch]

Begründung

Im Grundsatzprogramm steht im Abschnitt "Partei neu denken":

Auch Nicht-Mitglieder und Mitglieder anderer Parteien sollen sich ohne Hürden beteiligen können.

Wir müssen Hürden abbauen, auch intern und eben auch was das Einbringen von Initiativen angeht. Daher schlage ich Pat*innen vor, die im Austausch mit der Beweger*in/dem Mitglied sind, um die neuen Argumente zu übermitteln und ggf. Reaktionen der Beweger*in/des Mitglieds wieder ins Plenum einzubringen.

Keine Ahnung, ob wir das leisten können. Aber wir sollten dies ermöglichen.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

03.10.2020

Maik Stöckinger:

Ich finde die Idee gut. Aber ist das danteschutzrechtlich in Ordnung, den Stand der Verifikation weiterzugeben?

Und falls der Einbau dieses Paragraphen schwierig ist: Brauchen wir den überhaupt? Weil die Leute, die du da als Pat*innen vorsiehst, können jetzt schon stellvertretend Insis einbringen. Das ist nur ne Frage der Kommunikation und Koordination zwischen den Beteiligten. Allerdings müssten wir dies als Arbeitsweise etablieren und kommunizieren.
06.10.2020

Jochen Walter:

Es muss nur der Status der Verifikation, also ja/nein bekannt sein. Da die betreffende Person nicht auf dem MP oder im Plenum aktiv ist, muss also beim BuVo oder der zuständigen Person nachgefragt werden, ob xy, geb. am a.b.c, wohnhaft in yz verifiziert ist oder nicht. Ggf. könnte geantwortet werden 'noch in Prüfung'.

Ob wir den §en brauchen. Meiner Meinung zielen die Absätze 2 und 3 des § 1 darauf ab, dass mensch Mitglied oder Beweger\*in sein muss und die Ini im Plenum zu starten ist. Die Absätze sind 'und'-Bestimmungen.
07.10.2020

Sebastian Peter Wiedemeier:

Nein, den Stand der Verifikation weiter zu geben, ist auf gar keinen Fall in Ordnung. Sämtliche Daten, aus denen sich die religiöse, philosophische und vor allem politische Überzeugung heraus ableiten lassen, sind sogenannte 'besonders zu schützende Daten".

Das bedeutet, damit die Verwaltung eine andere Antwort als "Diese Frage dürfen wir nicht beantworten" geben kann, benötigt es das schriftliche Einverständnis des Betroffenen, aus dem klar hervorgeht, dass die Weitergabe dieser Daten erwünscht ist.
03.10.2020

Renaldo Tiebel:

Die Möglichkeit jemanden zu fragen ob stellvertretend eine Ini eingebracht werden kann besteht doch jetzt schon.

Diesen Teil der Satzung bräuchte man dafür nicht zusätzlich. Die Frage ist wie sinnvoll das ist... Der Pate müsste dann ja auch stellvertretend mitdiskutieren um ggf. auf Fragen usw. zu reagieren.

Es müsste ja auch 3 Paten geben, damit es weiterhin 3 Initiator*innen gibt. Ein Sonderstatus hielte ich für bedenklich.
06.10.2020

Jochen Walter:

Nein, ich denke die derzeitige Abstimmungsordnung gibt das nicht her, da 'und'-Bestimmungen. Also ich muss "Beweger*in oder Mitglied" UND "Das Starten von Initiativen oder Durchführen von Abstimmungen findet im Plenum statt".

Ja, es müsste im Ernstfall bis zu 3 Paten geben, falls alle 3 Initiator*innen nicht im Plenum aktiv sind. Aber es können sich auch 1-2 im Plenum aktive Initiator*innen zur 'externen' Initiator*in gesellen. Eine Sonderstatus will ich damit nicht erstellen, davon steht nichts drin.
06.10.2020

Jochen Walter:

Nachdem ich die Fragen und Anmerkungen von Maik und Renaldo beantwortet habe bin ich noch auf einen Punkt gestoßen:
In § 7 Absatz 1 Satz 4 steht
"Die Initiator*innen müssen beim Einreichen den Initiativen-Fragebogen ausfüllen sowie Mitglied oder Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein."
Wenn ein verifizierte Person gemeinsam mit 2 im Plenum Aktiven einen Fragebogen schriftlich ausfüllt und unterschrieben an das Prüfungsteam schickt - es gibt derzeit wohl keine Postadresse hierfür - dann wäre das zwar theoretisch möglich, aber auch nur mit ein paar Hürden, die nicht als barrierfrei zu bezeichnen sind. Denn der Fragebogen findet sich zwar als bearbeitbare Word-Vorlage hier - https://abstimmen.bewegung.jetzt/hilfe - aber das reicht nicht aus. Es müsste zusätzlich eine PDF-Datei geben, die entsprechend große leere Felder hat, damit dieser ggf. von Hand ausgefüllt werden kann. Es braucht dann immer noch eine Person, die das Formular ausdruckt und ihr zusendet - per Post. Und so weiter und so fort... Also die Patenregelung wäre schon hilfreich.
17.10.2020

Jochen Walter:

Da ich bisher keine Unterstützung zu diesem Antrag vernehmen konnte und schon auf Einzelfälle verwiesen wurde, die Stellvertrer-Anträge ermöglicht haben, ziehe ich diesen Antrag zurück, um den BPT zu entlasten.
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